Arbeitsgrundlagen

Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) „Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund"

 

Stand: 01. Januar 2011

Einleitung

 

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) leisten die Organisationen - Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Internationaler Bund (IB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Der PARITÄTISCHE Gesamtverband und ihre jeweiligen Mitgliedsorganisationen seit Jahrzehnten mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) erfolgreiche Integrationsarbeit für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr.

 

Die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiger Baustein der Kinder- und Jugendpolitik des BMFSFJ. Als Bestandteil des Kinder- und Jugendplans und der Initiative JUGEND STÄRKEN versteht sich die Integrationspolitik des BMFSFJ als Motor zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit und Verbesserung der Rahmenbedingungen und Zugangschancen von jungen Migrantinnen und Migranten insbesondere an der Nahtstelle Schule/Ausbildung/Beruf.

 

Die Jugendmigrationsdienste haben in erster Linie die Aufgabe, mit dem Verfahren des Case Managements und dem Instrument des individuellen Integrationsförderplans junge Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Die JMD bieten für ihre Zielgruppe auch die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes (§ 45 AufenthaltsG) und den Sprachkursen auf der Grundlage des Garantiefonds für den Hochschulbereich (RL-GF-H) an. Zugleich beteiligen sich die Einrichtungen aktiv bei der Vernetzung der Angebote für Jugendliche in den Sozialräumen und bei der interkulturellen Öffnung der Einrichtungen und Dienste in sozialen Handlungsfeldern.

 

In Weiterentwicklung dieser Ansätze sind die JMD Teil des migrationsspezifischen Beratungsangebots nach § 45 des Aufenthaltsgesetzes für alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Als Teil der Jugendhilfe zielen die JMD auf Vermeidung bzw. Ausgleich von individuellen Benachteiligungen ab und tragen dazu bei, das Recht aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf umfassende Teilhabe und Chancengerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Als Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren sie mit anderen relevanten Diensten und Einrichtungen und nehmen für diese eine Anlauf-, Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion im Hinblick auf die Zielgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund wahr.

 

Diese Grundsätze dienen als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Aufgabenwahrnehmung der JMD und sind Bestandteil des jährlichen Bewilligungsbescheids

I. Zielgruppen

 

  • Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Migrationshintergrund.
  • Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz insbesondere in Fragen der Bildung / Ausbildung ihrer Kinder
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen in den sozialen Netzwerken/Gemeinwesen, die für Migrantinnen und Migranten relevant sind (z.B. Ämter, Betriebe, Verbände, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften usw.) einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Menschen.

II. Ziele

 

  • Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, schulische, berufliche und soziale Integration),
  • Förderung von Chancengerechtigkeit,
  • Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens.

III. Kernaufgaben

 

  • Individuelle Begleitung aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund – mit dem Verfahren des Case Managements und des Instruments des individuellen Integrationsförderplans – vorrangig der nicht mehr vollzeitschulpflichtigen jungen Menschen mit Migrationshintergrund
  • Sozialpädagogische Begleitung junger Menschen mit Migrationshintergrund vor, während und nach den Integrationskursen nach §§ 44, 44a des Aufenthaltsgesetzes und nach den Sprachkursen des Garantiefonds für den Hochschulbereich auf der Grundlage der Richtlinie GF-H
  • Beratungsangebote für Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz insbesondere in Fragen zu Bildung und Ausbildung ihrer Kinder
  • Gruppenangebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • die Vermittlung in Angebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund im örtlichen Netzwerk und die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung dieser Netzwerke
  • die Initiierung und das Management von anderweitig geförderten Integrationsprojekten für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • die Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner
  • Initiierung und Förderung von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement junger Menschen mit Migrationshintergrund

IV. Aufgabenprofil der JMD im Einzelnen

 

 

1. Individuelle Integrationsförderung

Die individuelle Integrationsförderung erfolgt bedarfsorientiert sowohl durch individuelle Beratung als auch durch die Steuerung des Integrationsprozesses im Verfahren des Case Managements.

 

1.1. Individuelle Integrationsplanung

Die individuelle Integrationsplanung geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der sich an den Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund orientiert und die erreichten Bildungsabschlüsse einbezieht.

Im Verfahren des Case Managements wird ein individueller Integrationsförderplan gemeinsam mit den jungen Menschen im Rahmen ihrer Lebensplanung erarbeitet.

 

Dieser umfasst:

  • langfristig orientierte Lebensgestaltung / Lebensplanung (Berufswegeplanung, Einkommenssicherung, usw.). Die Orientierung an der Lebensplanung und an den Langzeitzielen dient vor allem der Förderung der Motivation der jungen Menschen zum Spracherwerb, zur Berufsausbildung usw.
  • kurz- und mittelfristige Zielsetzung, Handlungsplanung, Vereinbarungen zur Umsetzung und Steuerung der Integrationsschritte.

Der individuelle Integrationsförderplan wird zeitnah nach der Einreise oder der Feststellung des Förderbedarfes in einem gemeinsamen Zielfindungsprozess erstellt, kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben. Die individuelle Integrationsplanung beinhaltet auch die Bildungs- und Anerkennungsberatung bezogen auf schulische und berufliche Bildungswege. Eine zeitliche Festschreibung des Integrationsprozesses soll nicht erfolgen, da dieser in jedem einzelnen Fall unterschiedlich lange dauern kann.

 

1.2. Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses

Für die Umsetzung des individuellen Integrationsförderplanes bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen am Integrationsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Es gehört zur Aufgabe der JMD, den jungen Menschen die für ihren Integrationsprozess sinnvollen und passgenauen Angebote zu empfehlen (Sprachkurse, arbeitsmarktbezogene Maßnahmen nach SGB II/III, Ausbildung, Freizeit- und Präventionsmaßnahmen, Praktika usw.).

Durch geeignete Kooperationsformen wird sichergestellt, dass die Förderpläne der jeweiligen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und sich am individuellen Integrationsförderplan des jungen Menschen orientieren.

 

1.3. Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen

Zur Erreichung der Einzelziele wird der junge Mensch durch den JMD auf allen erforderlichen Stationen, z. B. des Integrationskurses, der Berufsausbildung und der Maßnahmen der Jugendhilfe, der ausbildungs- und arbeitsmarktbezogenen Angebote nach SGB II/III, begleitet und bedarfsbezogen an andere Dienste und Einrichtungen vermittelt. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen geschehen.

Der JMD ist in die Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses auf regionaler Ebene eingebunden und arbeitet mit den weiteren vom BMFSFJ geförderten Akteuren der Initiative „JUGEND STÄRKEN" zusammen.

 

1.4. Entwicklung und Durchführung von zusätzlichen, modularen Gruppenangeboten während des Integrationsprozesses.

Begleitend und ergänzend zu den Integrationskursen, der Ausbildung, den Maßnahmen der Jugendberufshilfe und den schulischen Bildungsangeboten werden, wo erforderlich, Gruppenangebote durchgeführt, die eine individuelle Zielerreichung ermöglichen:

  • Sozialpädagogische Begleitung durch Gruppenangebote im Rahmen der KJP – Förderung (Kurse gemäß III.3.1 KJP).

Hierunter fallen insbesondere:

Orientierungshilfen zu gesellschaftlichen und politischen Themen,Ergänzendes Sprach- und Kommunikationstraining,Beratung und Informationen zu weiteren Maßnahmen,

Orientierungshilfen im Bildungs- und Ausbildungssystem,

IT - Seminare / Medienpädagogik,

Training sozialer Kompetenzen,Elternarbeit,Qualifizierungsangebote im Rahmen der Freiwilligenarbeit

Hierfür bieten sich insbesondere gruppenpädagogische Veranstaltungen als Methode an. Sie fördern das soziale Lernen und das Selbsthilfepotential der Jugendlichen in der Gruppe.

Die gruppenpädagogischen Angebote können einheimische Jugendliche einbeziehen.

  • Initiierung, Vermittlung in und ggf. Durchführung von anderweitig z.B. kommunal- oder landes- und bundesgeförderten Angeboten, wie

Freizeitpädagogische Angebote,Zusammenführung mit gleichaltrigen Jugendlichen,Außerschulische Fördermaßnahmen (Programme der Länder wie z.B. Hausaufgabenhilfen, sozialpädagogische Schülerhilfen, Sonderprogramme usw.),Vermittlung in Hilfen nach SGB VIII (KJHG) unter Einbindung der örtlichen Jugendhilfeträger,.Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit.

  • Stärkung der Partizipation junger Menschen mit Migrationshintergrund.

 

2. Netzwerk- und Sozialraumarbeit

Mitarbeit/Erstellung einer Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Sozialraum (z.B. Sozialatlas, Netzwerkkarte),Netzwerkarbeit (Fördernetze aufbauen und pflegen),Beteiligung an der Erarbeitung regionaler Integrationskonzepte,Teilnahme an Jugendkonferenzen, die die Träger der Grundsicherung für Arbeit-suchende gemäß § 18 SGB II initiieren,Kooperation mit den Leistungsträgern nach SGB II/III entsprechend den gemeinsamen Handlungsempfehlungen des BMFSFJ und des BMAS vom 16. Januar 2006,Kooperation mit lokalen Akteuren im Rahmen des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements und mit Freiwilligendiensten,Entwicklung und Begleitung von gemeinwesen- und sozialraumorientierten Angeboten,Identifizieren von Förderlücken und Anregung von Förderangeboten für die genannten Zielgruppen,Hinwirken auf die zielgruppengerechte Abstimmung der Angebote im Sozialraum,Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen.

 

3. Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder

Der Prozess der interkulturellen Öffnung bezieht sich auf alle für die Zielgruppe relevanten Dienste und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner. Das kann u.a. heißen:

Informations- und Bildungsveranstaltungen, Angebot und Organisation von interkulturellen Trainings,Öffentlichkeitsarbeit,Interessenvertretung und Lobbyarbeit für die Zielgruppe,Förderung des „Interkulturellen Dialoges".

 

 

Weitere Informationen unter: www.jugendmigrationsdienste.de 

 

 

 

 

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